- Finanzminister Schäuble bremst Energiewende aus -
Im letzten Beitrag wurde folgendes
Szenario zu Umsetzung der Energiewende ausgeführt:
„Es gilt nicht im Sinne der Anbetung
der „Götze“ Effizienz eine zentral geplante Lösung zur Umsetzung der
Energiewende mit Wertschöpfung bei wenigen Akteuren umzusetzen, sondern den
maximalen gesellschaft-lichen Nutzen durch eine breite Wertschöpfung vom
europäischen Energiesystem mit Großprojekten bis hin in die Kommunen, bei den
Stadtwerken sowie den Bürgern und Unternehmen zu erschließen. Verbundenheit in
Subsidarität und globalem Denken ist das Szenario. Handel lokal und denke
global.
Die Energiewende ist beschlossen, aber
der Weg zu den Zielen ist noch nicht definiert. Die Energiewende benötigt
Akzeptanz. Akzeptanz wiederum entsteht nur durch Transparenz und Wissen um
Chancen zur Beteiligung an der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung.
Energiewirtschaftliche Wertschöpfung in den Kommunen stärkt die Finanzkraft der
Städte und Gemeinden sowie Regionen und ist ein Beitrag zur Entschuldung.
Deshalb sollten die Stadtwerke Aktivitäten wie Bürgerbeteiligungen, Genossenschaften
usw. nicht als Dorn im Auge betrachten, sondern als Chance begreifen, mit neuen
Dienstleistungen und Geschäftsmodellen diesen Prozess zu stärken.
Stadtwerke werden damit zu aktiven
Treibern der Energiewende und gewinnen neue Stärke.
Bürger, Unternehmen und Kommunen
entwickeln sich wiederum als vernetzte Prosumenten zu Gestaltern von neuen
Energielandschaften und bilden die Energie-Community.“
Die die Akzeptanz der
Energiewende fördernde Beteiligung könnte aber vor dem Aus stehen, denn eine
neue Gesetzesvorlage im Finanzministerium erschwert künftig Bürgerbeteiligungen
an Wind- und Solarparks. Natürlich plant Minister Schäuble nicht, der Energiewende zu schaden, doch
die neuen Richtlinien zur Eindämmung des Grauen Kapitalmarktes können genau dies
bewirken. Klar ist, dass der Graue Kapitalmarkt gebändigt werden muss, denn
immer wieder gelingt es Betrügern, Anleger um viele Millionen zu erleichtern,
wie gerade aktuell ein Skandal zeigt. Doch wenn man dann die Anlagegrenzen auf
20000 bis 30000 Euro bei sogenannten „Ein-Objekt-Fonds“ erhöht, wo gerade diese
Solar- und Windparks mit Kleinanlagen von 2000 bis 3000 € finanziert weren,
schüttet man das schmutzige Bad mit dem Kinde aus. Heute befinden sich 50
Prozent der installierten erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen in der Hand von
Kleinanlegern. Mit den vorliegenden Plänen von Schäuble bricht dies weg.
Es gilt also den Anlegerschutz zu
verbessern sowie gleichzeitig die Beteiligung und Genossenschaften in
Bürger-Erzeugungsanlagen zu erhalten. Anlegerschutz kann nicht gegen
Klimaschutz stehen, sondern muss gemeinsam gewährleistet werden.
Es gilt eine breite
Aufmerksamkeit in der Politik sowie in der Öffentlichkeit für das in Arbeit
befindliche Kapitalanlagengesetzbuch
(KAGB) zu erreichen, um einen schwer zu korrigierenden Fehler zu vermeiden.
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