Sonntag, 3. März 2013

Steht Anlegerschutz gegen Klimaschutz




- Finanzminister Schäuble bremst Energiewende aus -

Im letzten Beitrag wurde folgendes Szenario zu Umsetzung der Energiewende ausgeführt:
„Es gilt nicht im Sinne der Anbetung der „Götze“ Effizienz eine zentral geplante Lösung zur Umsetzung der Energiewende mit Wertschöpfung bei wenigen Akteuren umzusetzen, sondern den maximalen gesellschaft-lichen Nutzen durch eine breite Wertschöpfung vom europäischen Energiesystem mit Großprojekten bis hin in die Kommunen, bei den Stadtwerken sowie den Bürgern und Unternehmen zu erschließen. Verbundenheit in Subsidarität und globalem Denken ist das Szenario. Handel lokal und denke global.
Die Energiewende ist beschlossen, aber der Weg zu den Zielen ist noch nicht definiert. Die Energiewende benötigt Akzeptanz. Akzeptanz wiederum entsteht nur durch Transparenz und Wissen um Chancen zur Beteiligung an der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung. Energiewirtschaftliche Wertschöpfung in den Kommunen stärkt die Finanzkraft der Städte und Gemeinden sowie Regionen und ist ein Beitrag zur Entschuldung. Deshalb sollten die Stadtwerke Aktivitäten wie Bürgerbeteiligungen, Genossenschaften usw. nicht als Dorn im Auge betrachten, sondern als Chance begreifen, mit neuen Dienstleistungen und Geschäftsmodellen diesen Prozess zu stärken.
Stadtwerke werden damit zu aktiven Treibern der Energiewende und gewinnen neue Stärke.
Bürger, Unternehmen und Kommunen entwickeln sich wiederum als vernetzte Prosumenten zu Gestaltern von neuen Energielandschaften und bilden die Energie-Community.“
Die die Akzeptanz der Energiewende fördernde Beteiligung könnte aber vor dem Aus stehen, denn eine neue Gesetzesvorlage im Finanzministerium erschwert künftig Bürgerbeteiligungen an Wind- und Solarparks. Natürlich plant Minister Schäuble nicht, der Energiewende zu schaden, doch die neuen Richtlinien zur Eindämmung des Grauen Kapitalmarktes können genau dies bewirken. Klar ist, dass der Graue Kapitalmarkt gebändigt werden muss, denn immer wieder gelingt es Betrügern, Anleger um viele Millionen zu erleichtern, wie gerade aktuell ein Skandal zeigt. Doch wenn man dann die Anlagegrenzen auf 20000 bis 30000 Euro bei sogenannten „Ein-Objekt-Fonds“ erhöht, wo gerade diese Solar- und Windparks mit Kleinanlagen von 2000 bis 3000 € finanziert weren, schüttet man das schmutzige Bad mit dem Kinde aus. Heute befinden sich 50 Prozent der installierten erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen in der Hand von Kleinanlegern. Mit den vorliegenden Plänen von Schäuble bricht dies weg.
Es gilt also den Anlegerschutz zu verbessern sowie gleichzeitig die Beteiligung und Genossenschaften in Bürger-Erzeugungsanlagen zu erhalten. Anlegerschutz kann nicht gegen Klimaschutz stehen, sondern muss gemeinsam gewährleistet werden.
Es gilt eine breite Aufmerksamkeit in der Politik sowie in der Öffentlichkeit für das in Arbeit befindliche Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) zu erreichen, um einen schwer zu korrigierenden Fehler zu vermeiden.

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